Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).




§ 1. Allgemeines

§ 1.1. Geschäftsgrundlage
Die STURM GmbH erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen, etc.), die diesen entgegenstehen, wird hiermit widersprochen.

§ 1.3. Schriftlichkeit
Nur schriftliche Bestellungen und Auftragsänderungen sind gültig. Nebenabreden, Vorbehalte so wie sonstige Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.



§ 2. Angebote, Auftragsabwicklung & Rechnungsstellung

§ 2.1. Preisangaben
Sofern die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen ist, verstehen sich unsere Preise grundsätzlich als Nettopreise.

§ 2.2. Angebotserstellung
Da die Angebotserstellung häufig mit vielen Aufwendungen (z.B. für Datensichtung, Analyse, Beratung, Kalkulation, Bonitätsprüfung, etc.) verbunden ist, sind unsere Angebote nicht immer freibleibend. Bei Auftragserteilung sind immer alle mit einer Angebotserstellung verbundenen Aufwendungen mit der weiteren Rechnungsstellung abgegolten. Die Beurteilung, welches Angebot freibleibend und welches Angebot nicht freibleibend bleibt, hängt von der Höhe der Aufwendungen ab und obliegt allein der STURM GmbH. In diesen Fällen hat der Kunde bei Nichterteilung eines Auftrages die mit der Erstellung eines aufwendigen Angebotes verbundenen Kosten zu tragen.

§ 2.3. Stornierung
Mit Bestätigung des Auftrags sind vom Auftraggeber im Falle einer Stornierung 50% der vereinbarten Vergütung an die STURM GmbH zu entrichten.

§ 2.4. Unterbrechnung/Verzögerung
Wird der laufende Auftrag durch Nichtliefern benötigten Materials, durch Nichterreichbarkeit oder auf andere Weise durch den Auftraggeber um mehr als 2 Wochen hinausgezögert, wird automatisch eine Abschlagszahlung von 25% der vereinbarten Vergütung fällig. Die restliche Vergütung wird, wenn nicht anders vereinbart, bei Ablieferung der abgeschlossenen Arbeit fällig und ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

§ 2.5. Nichtverwendung
Findet die fertige Auftragsarbeit keine Verwendung, wird die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung dennoch fällig. Technische wie gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Auftraggebers haben keinerlei Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung, ebenso wenig begründen sie ein Teilurheberrecht. Nach Abschluss des Auftrags durch erfolgte Zahlung des Kunden gehen die Verwertungsrechte, sofern im Angebot nicht anders dargestellt, in den Besitz des Kunden über.

§ 2.6. Zusatzaufwand
Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, mit 99€ pro Stunde zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. in Rechnung gestellt.

§ 2.7. Reklamation
Reklamationen oder Beanstandungen sind unmittelbar, spätestens aber 14 Tage nach Lieferung bekannt zu geben. Im Falle einer Reklamation gewährleisten wir ein Nacherfüllungsrecht. Ist eine Nacherfüllung aufgrund unseres zweifelfreien Verschuldens nicht möglich, gewähren wir einen Preisnachlass in zumutbarer Höhe.



§ 3. Nutzungs- & Urheberrecht

§ 3.1. Nutzung unserer Erzeugnisse
Jede Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Konzepten, Entwürfen, CAD-Zeichungen, 3D-Visualisierungen, Grafiken, Layouts, etc. von der STURM GmbH ist honorarpflichtig und bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

§ 3.2. Urheberrecht
Konzepte, Entwürfe, Illustrationen, Fotos, Icons und Layouts bleiben stets Eigentum des Urhebers und werden ausschließlich im Sinne des Urheberrechts zu der vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt.

§ 3.3. Missbrauch
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte, Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen. Bei Missachtung wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung eine nachträgliche Vergütung fällig.

§ 3.4. Lieferanten
Lieferanten und Dienstleister, die für die STURM GmbH arbeiten, sind nach der Fertigstellung von Aufträgen dazu verpflichtet, sämtliche Ursprungsdaten an die STURM GmbH herauszugeben und Ihre Nutzungs- und Urheberrechte an die STURM GmbH abzutreten. Hiervon abweichenden Lieferbedingungen wird damit widersprochen.



§ 4. Geschäftsbereich Manufacturing

§ 4.1. Hilfsmittel
Sämtliche Hilfsmittel (wie bspw. Werkzeuge, Formen, etc.), die auftragsgebunden hergestellt werden, bleiben unser Eigentum. Der STURM GmbH obliegt das alleinige Recht zur Beurteilung, ob sich Hilfsmittel für weitere Fertigungsdurchläufe eignen oder ob neue Hilfsmittel angefertigt werden müssen. Die Kosten sind hierfür, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.

§ 4.2. Toleranzen/Abweichungen
Es gelten ausschließlich die Toleranzangaben in unseren Datenblättern. Bei von der STURM GmbH zu verantwortenden technischen Abweichungen gewährleisten wir ein Nacherfüllungsrecht. Design- bzw. Konstruktionsbedingte Abweichungen an gefertigten Bauteilen, die außerhalb der von uns angegebenen Toleranzen liegen, sind von der Reklamation ausgeschlossen. Die Verantwortung für Konstruktionsänderungen zur erfolgreichen Bauteilfertigung liegt, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, allein beim Kunden. Wir empfehlen vor einer Serienfertigung zunächst die Beauftragung von Prototypen, um solche Abweichungen auszuschließen.



§ 5. Kennzeichnung und Referenz

§ 5.1. Kennzeichnung
Die STURM GmbH behält sich das Recht vor, eine Logopositionierung sowie Urheber- oder Impressums-Angaben wie Name, Adresse, Telefon, Fax, Internet- und Emailadresse in seine Arbeiten bzw. Lieferungen einzubringen.

§ 5.2. Nutzung von Referenzen
Die STURM GmbH behält sich das Recht vor, Teile von abgenommen Arbeiten (wie z. B. CAD-Zeichungen, 3D-Visualisierungen, Prototypen, etc.) auf der eigenen Webseite unter www.sturm.industries und in Präsentationen zu verwenden.

§ 5.3. Logonutzung zwecks Referenzangaben

Jeder Auftraggeber gewährt der STURM GmbH mit Beauftragung ein uneingeschränktes Nutzungsrecht seines Logos zwecks Anführung als Referenz.



§ 6. Haftung

§ 6.1. Abnahme
Die STURM GmbH erbringt ihre Arbeiten stets nach bestem Wissen und Gewissen. Alle unsere Arbeiten sind von unseren Auftraggebern auf eigene Verantwortung zu prüfen.

§ 6.2. Haftungsausschluss
Mit der Abnahme unserer Arbeit gemäß § 5.1 übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für deren Verwendung. Die STURM GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die als Folge aus fehlerhaften Arbeiten bei einem Auftraggeber oder bei Dritten entstanden sind. Auch übernehmen wir keine Haftung für Fehler, die auf das Verschulden Dritter zurückzuführen sind. Wir übernehmen keine Haftung für die Wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. Wir übernehmen keine Haftung an zwecks Erfüllung unserer Arbeiten zur Verfügung gestellten Objekten (Produkte, Muster, etc.) oder für Beschädigungen an diesen.

§ 6.3. Verwendungsberechtigung
Die STURM GmbH verwendet überlassene Daten (CAD-Daten, Logos, Texte, etc.) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.



§ 7. Datenschutz

§ 7.1. Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die STURM GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Sturm.

§ 7.2. Weitergabe an Dritte
Hinweis: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die STURM GmbH nach näherer Maßgabe der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen personenbezogene Daten des Kunden sowie gegebenenfalls seiner bei der Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt, soweit dies für die Begründung des Vertragsverhältnisses, die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen sowie die Abrechnung erforderlich oder sonst nach Rechtsvorschriften zulässig ist.

§ 7.3. Weitergabe an Behörden
Weitergabe der Daten an Behörden: Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen ist die STURM GmbH berechtigt, Auskunft an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen.

§ 7.4. Auskunftspflicht
Auskunft über gespeicherte Daten: Die STURM GmbH erteilt dem Kunden auf Verlangen unentgeldlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen des Kunden auch elektronisch erteilt werden.



§ 8. Schlussbestimmungen

§ 8.1. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Duisburg, die Anwendung des deutschen Rechts gilt als vereinbart.

§ 8.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Falle um eine möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen.